Grundsätze einer Aufstellungsversammlung
Bei unserer Aufstellungsversammlung wird nach Demokratischen Grundsätzen bestimmt, in welcher Reihenfolge Anhänger der FBL in die Liste der Gemeinderatskandidaten aufgenommen werden.
Die Aufstellung der Bewerber (Aufstellungsversammlung) hat in einer allgemeinen Versammlung der wahlberechtigten Anhänger unserer Wählergruppe zu erfolgen.
Alle Bewerber (incl. Ersatzbewerber) müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Aufstellungsversammlung nominiert werden.
- Aufstellung der Bewerber/Ersatzleute nach demokratischen Grundsätzen
- Festlegung des Wahlverfahrens für die Aufstellung der Kandidaten
- Möglichkeit der Bewerber sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen
- Vorschlagsrecht jedes Teilnehmers
- geheime Abstimmung über Aufstellung und Reihenfolge der Bewerber, Mehrfachaufführung, Ersatzbewerber und Festlegung der Art und Weise wie die Plätze der ausgeschiedenen Bewerber durch Ersatzbewerber besetzt werden.
- Möglichkeit der Änderung, Streichungen bei vorbereiteten Listen, insbesondere bei Blockwahl; über Änderungsanträge ist vorab geheim abzustimmen.
- Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen Versammlung der beteiligten Wahlvorschlagsträger aufzustellen.
Ladung
- muss geeignet sein, alle Teilnahmeberechtigten zu unterrichten, dass sich bewerbende Personen aufgestellt werden sollen
- schriftlich durch öffentliche Ankündigung (immer wenn der Kreis der Anhänger nicht eindeutig bestimmt ist)
- muss spätestens am dritten Tag vor dem Tag der Aufstellungsversammlung veröffentlicht oder zugegangen sein
Teilnehmer
- mindestens drei wahlberechtigte Personen
- Wahlberechtigung der Teilnehmer im Zeitpunkt des Zusammentritts der Versammlung
- Teilnehmerkreis muss bereits vor dem Zusammentritt feststehen; eine Erweiterung/Einschränkung des Teilnehmerkreises in der Versammlung ist nicht möglich
- Organisierte Wahlvorschlagsträger können jedoch allgemein festlegen, wer als Anhänger betrachtet wird.
- Falls keine Beschränkung auf Mitglieder erfolgt, sind alle wahlberechtigten Anhänger im Wahlkreis teilnahmeberechtigt.
- Leiter der Aufstellungsversammlung braucht nicht wahlberechtigt sein, darf aber dann auch nicht an der Wahl der sich bewerbenden Personen Teilnehmen
Niederschrift und Anwesenheitsliste
Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
- Unterzeichnung der Niederschrift durch den Leiter der Aufstellungsversammlung und 2 Wahlberechtigte, die an der Versammlung teilgenommen haben.
- ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung
- Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung
- Zahl der teilnehmenden Personen
- Verlauf der Aufstellungsversammlung
- Wahlverfahren, nach dem die Bewerber gewählt wurden
- Ergebnisse der Wahl der Bewerber, ihre Reihenfolge und etwaige Mehrfachaufführung
- wie werden ausgeschiedene Bewerber ersetzt, sofern Ersatzleute aufgestellt wurden
- Angaben über beschlossene Listenverbindungen (geheime Abstimmung erforderlich)
- falls Delegiertenversammlung nach Art. 29 Abs. 2 Satzh 2 GLKrWG, die Erklärung, dass Mehrheit der Delegierten nicht früher als 2 Jahre vor dem Wahltag gewählt wurden
- Anwesenheitsliste der an der Versammlung teilnehmenden wahlberechtigten Personen mit Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift
Grundlage: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWO-39